Rechtsprechung
VG München, 07.09.2017 - M 12 K 17.1489 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
SGB XII § 74; BestG Art. 14, Art. 15; BestV § 1, § 15, § 19
Entbindung von der Verpflichtung zum Unterhalt entbindet nicht von der Verpflichtung zur Übernahme von Bestattungskosten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 17.01.2013 - 4 ZB 12.2374
Bestattungskosten; unbillige Härte
Auszug aus VG München, 07.09.2017 - M 12 K 17.1489
Hintergrund der gesetzlichen Regelung in Art. 15 Abs. 2 BestG und §§ 1, 15 BestV ist dabei der Gedanke, dass die in diesen Vorschriften genannten Angehörigen eines Verstorbenen diesem im Sinne einer Solidargemeinschaft - ungeachtet ihrer persönlichen Beziehungen zueinander - allein schon aufgrund der familiären Verbundenheit regelmäßig näher stehen als die Allgemeinheit (BayVGH, B.v. 17.1.2013 - 4 ZB 12.2374 - juris Rn. 7).Solche außergewöhnlichen Umstände kommen nur bei schweren Straftaten des Verstorbenen zulasten des an sich Bestattungspflichtigen, die zu einer Verurteilung des Verstorbenen geführt haben, in Betracht (HessVGH, U.v. 26.10.2011 - 5 A 1245/11 - juris;… BayVGH, B.v. 9.6.2008 a.a.O.; BayVGH, U.v. 17.1. 2013 - 4 ZB 12.2374).
Aus denselben Erwägungen vermag auch die grundlegende und nachhaltige Abwendung der Klägerin vom Vater ein Absehen von der Kostentragungspflicht nicht zu begründen (vgl. HessVGH, U.v. 26.10.2011 a.a.O., BayVGH, B.v. 17.1.2013 a.a.O.).
Die Unterhaltspflichtverletzungen des Vaters stellen zwar Verfehlungen des Verstorbenen dar; diese sind jedoch nicht mit schweren Straftaten von erheblichem Gewicht gleichzusetzen (…HessVGH, U.v. 26.10.2011 a.a.O.; BayVGH, B.v. 17.1. 2013, a.a.O.).
- VGH Hessen, 26.10.2011 - 5 A 1245/11
Heranziehung naher Angehöriger zu Bestattungskosten
Auszug aus VG München, 07.09.2017 - M 12 K 17.1489
Solche außergewöhnlichen Umstände kommen nur bei schweren Straftaten des Verstorbenen zulasten des an sich Bestattungspflichtigen, die zu einer Verurteilung des Verstorbenen geführt haben, in Betracht (HessVGH, U.v. 26.10.2011 - 5 A 1245/11 - juris;… BayVGH, B.v. 9.6.2008 a.a.O.; BayVGH, U.v. 17.1. 2013 - 4 ZB 12.2374).Aus denselben Erwägungen vermag auch die grundlegende und nachhaltige Abwendung der Klägerin vom Vater ein Absehen von der Kostentragungspflicht nicht zu begründen (vgl. HessVGH, U.v. 26.10.2011 a.a.O., BayVGH, B.v. 17.1.2013 a.a.O.).
Die Unterhaltspflichtverletzungen des Vaters stellen zwar Verfehlungen des Verstorbenen dar; diese sind jedoch nicht mit schweren Straftaten von erheblichem Gewicht gleichzusetzen (HessVGH, U.v. 26.10.2011 a.a.O.;… BayVGH, B.v. 17.1. 2013, a.a.O.).
- BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91
Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber …
Auszug aus VG München, 07.09.2017 - M 12 K 17.1489
Ausreichend ist deshalb, wenn die Wahl des Schuldners unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität geeignet und zweckmäßig erscheint (vgl. BVerwG, U.v. 22.1.1993 - 8 C 57/91 - NJW 1993, 1667; VG München, U.v. 30.9.2004 - M 10 K 04.2800 - juris).
- VGH Bayern, 09.06.2008 - 4 ZB 07.2815
Heranziehung eines Bestattungspflichtigen zur Erstattung der Beerdigungskosten
Auszug aus VG München, 07.09.2017 - M 12 K 17.1489
Daraus folgt, dass in der Regel nur die Entscheidung für die Inanspruchnahme des Pflichtigen ermessensfehlerfrei ist (BayVGH, B.v. 9.6. 2008 - 4 ZB 07.2815 - juris Rn. 6). - VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 2720/06
Normenkontrollverfahren gegen den in einer Polizeiverordnung geregelten …
Auszug aus VG München, 07.09.2017 - M 12 K 17.1489
Notwendige Kosten der Bestattung sind sämtliche Kosten der Beklagten, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach Art. 14 Abs. 2 Satz 1 BestG aufwenden musste, um eine angemessene Bestattung in einfacher, aber würdiger und ortsüblicher Form zu gewähren (vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 25.9.2001 - 1 S 974/01 - juris; a.A. VGH Baden-Württemberg, U.v. 15.11.2007 - 1 S 2720/06 - juris). - VGH Baden-Württemberg, 25.09.2001 - 1 S 974/01
Auswahl der Bestattungsform im pflichtgemäßen Ermessen der Ortspolizeibehörde
Auszug aus VG München, 07.09.2017 - M 12 K 17.1489
Notwendige Kosten der Bestattung sind sämtliche Kosten der Beklagten, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach Art. 14 Abs. 2 Satz 1 BestG aufwenden musste, um eine angemessene Bestattung in einfacher, aber würdiger und ortsüblicher Form zu gewähren (vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 25.9.2001 - 1 S 974/01 - juris; a.A. VGH Baden-Württemberg, U.v. 15.11.2007 - 1 S 2720/06 - juris). - VG München, 30.09.2004 - M 10 K 04.2800
Auszug aus VG München, 07.09.2017 - M 12 K 17.1489
Ausreichend ist deshalb, wenn die Wahl des Schuldners unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität geeignet und zweckmäßig erscheint (vgl. BVerwG, U.v. 22.1.1993 - 8 C 57/91 - NJW 1993, 1667; VG München, U.v. 30.9.2004 - M 10 K 04.2800 - juris).
- VG Mainz, 17.07.2019 - 3 K 1104/18 Im Hinblick darauf, dass die Erfüllung der Bestattungspflicht vorrangig der Gefahrenabwehr dient (vgl. OVG NW…, Urteil vom 22. Juli 2015 - 19 A 2438/13 -, juris Rn. 31; VG München, Urteil vom 7. September 2017 - M 12 K 17.1489 -, juris Rn. 28), war der Beklagte lediglich verpflichtet, innerhalb des für die Bestattung vorgesehenen Zeitraums unter Ausnutzung der ihm zur Verfügung stehenden oder für ihn mit zumutbarem Aufwand erreichbaren Erkenntnisquellen zu ermitteln, ob primär Bestattungspflichtige vorhanden und diese zur Veranlassung der Bestattung willens und in der Lage sind (vgl. ThürOVG…, Urteil vom 23. April 2015 - 3 KO 341/11 -, ThürVBl 2016, 193 = juris Rn. 33; VG Hamburg…, Urteil vom 12. Mai 2005 - 15 K 4271/04 -, juris Rn. 24).